Aktualisierte Regelungen für die Teilnahme an unserem Schießbetrieb (08/2021)

Hallo zusammen,

aufgrund der Zunahme der Corona-Infektionen hat der Bayerische Schützenbund am 25. August eine aktualisierte Information zum Umgang mit dem Coronavirus herausgegeben. Danach ist zwar Sportschießen indoor wie outdoor grundsätzlich ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz von 35 oder mehr allerdings indoor nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können oder geimpft oder genesen sind. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 entfällt der Testnachweis. 

Siehe dazu:

https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

Diese Regelung verlangt von uns eine Prüfung der Schützinnen und Schützen auf die Einhaltung der sog. 3G-Regel, d.h. wir müssen ab sofort beim Betreten des Schützenstüberls auf eine Genesung, eine vollständige Impfung, oder eine aktuelle Testung prüfen. Bei Tests ist ein bis zu 24 Stunden alter offizieller negativer Schnelltest mit Zertifikat oder ein PCR-Test nötig. PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Wir bitten euch deshalb, künftig zum Vereinsabend entsprechende Nachweise zur Kontrolle mitzubringen und bitten um euer Verständnis für diese Maßnahme.

Viele Grüße

Die Vorstandschaft