Mitgliederinformation 2022/02

Liebe Schützinnen und Schützen,

Wir hoffen, es geht euch gut und ihr seid wohlauf.

Im Hinblick auf die zuletzt gewährten und in Kürze noch in Aussicht gestellten Erleichterungen bzw. Reduzierung von Corona-Auflagen wollen auch wir zum normalen Leben zurückkehren und ab Mittwoch den 23. Februar 2022, ab 18:00 Uhr den Schießbetrieb wieder aufnehmen.

Nach den vom BSSB am 17. Februar 2022 veröffentlichen Regelungen müssen wir folgende Auflagen beachten:
Generell gelten die Maskenpflicht und Abstandsregelung und drüber hinaus folgende Auflagen:

Schützenstüberl:

Zugang nur mit 2G. Die maximale Personenzahl ergibt sich aus der Raumgröße und dem vorgeschriebenen Mindestabstand. Daraus ergeben sich für den normalen Schießbetrieb keine Probleme. Am Tisch darf die Maske abgenommen werden. Ein Mindestabstand muss aber am Tisch nicht eingehalten werden.

Sportausübung:

Für die Sportausübung und die Aufsichten gilt 3G. Bei der Sportausübung, also zum Schießen, entfällt die Abstandsregel und es darf die Maske abgenommen werden. Da wir aber auch den Gastronomieauflagen unterliegen, haben wir uns entschieden, generell den Zutritt auf Personen zu beschränken, die die Auflagen nach 2G erfüllen.

Versammlungen:

Für Versammlungen, auch für unsere noch ausstehende Mitgliederversammlung, gilt 2G.
Das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen muss kontrolliert werden, der genaue Status, also ob geimpft oder genesen, wird aber nicht dokumentiert.

Wir bitten euch deshalb, einen 2G-Nachweis bereitzuhalten.

Viele Grüße

Die Vorstandschaft